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Neophema,Bourkes und Sperlingspapageien
Liebhaberzucht
Aymarasittiche
Verbreitung:

Hochland von Bolivien, südwärts bis nach Argentinien in den Provinzen Salta, Catamarca, Tucumán, La Rioja, Mendoza und Córdoba.

Habitat:

Dornbuschgebiete in trockenen Regionen zwischen 1200 m und 4000 m Höhe; oft in Anbaugebieten und der Umgebung von Siedlungen.

Nahrung:

Sämereien, Früchte, Beeren und gemüseartige Pflanzen.

Verhalten in Zuchtanlagen:
Leise Sittiche; Importtiere anfällig, vor allem in der Eingewöhnungszeit; zur Eingewöhnung in großer Voliere unterbringen; Schlafkasten anbieten; eingewöhnt und als Nachzuchttiere ruhig und wenig scheu; Importtiere bleiben jedoch oft ängstlich; zeigen lebhaftes Wesen erst in geräumigen Volieren; verträglich gegenüber anderen Vögeln; Nagebedürfnis gering, trotzdem regelmäßig frische Zweige anbieten; anfällig gegen Erkältungskrankheiten.
Unterbringung:

Außenvoliere von 2,5 m x 1 m x 2 m mit anschließendem beheizbaren Innenraum; großer Kistenkäfig möglich, aber nicht ideal; frisch importierte Vögel im Winter nicht unter 20 °C, eingewöhnt nicht unter 10°C.

Fütterung:

Sämereiengemisch aus verschiedenen Hirsesorten, Glanz, Hafer, Paddyreis, Negersaat, getrocknete Ebereschenbeeren und wenig Hanf; Kolbenhirse; Obst, Grünzeug und Gemüse; Zweige mit frischen Knospen; regelmäßig Vitamin C und Mineralstoffgaben; zur Jungenaufzucht Eifutter und Biskuit.

Zucht:

Mehrfach gelungen; vorteilhaft geräumige Voliere; Paare allein unterbringen; Brutbeginn in der Regel im Mai; Nistkasten 18 cm x 18 cm x 30 cm; Einschlupflochdurchmesser 5 cm; Gelege 5-6 Eier; gelegentlich bis 11; Brutdauer 20-22 Tage; Nestlingszeit 6 Wochen; Zuchtpaar nicht unnötig in andere Voliere umsetzen, da es dann oft die nächsten Jahre nicht mehr brütet; wenn erstes Gelege unbefruchtet, Nachgelege möglich.

Rechtlicher Hinweis:

Schutzstatus: Anhang B Für die Zucht und Abgabe von Sittichen ist die „Verordnung zum Schutz gegen Psittakose und Ornithose (Psittakose-Verordnung)“ in neuesten Fassung – derzeit vom 14.11.1999 (BGBl. Seite 2111) – zu beachten. Beachten Sie in jeden Fall die Festlegungen in der „Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten“ (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) sowie die Gutachten zur Tierhaltung.

Beschreibung:

Größe 20 cm. Grün; Stirn, Scheitel, Hinterkopf, Nacken, Zügel und Ohrdecken dunkelgrau; Wangen, Hals und Oberbrust weißlichgrau; Bauch oberhalb blaß bläulichgrau, unterhalb blaugrün; Schenkel gelblichgrün; Schwanzunterseite schmutziggrün; Schnabel hornfarben; schmaler nackter Augenring grau; Iris braun; Wachshaut und Füße rosafleischfarben, gelegentlich auch grau. Weibchen mit durchschnittlich blasserer dunkelgrauer Kappe; Brust matter. Jungtiere mit kürzerem Schwanz; Schnabel grau; Umfärbung mit 8 Wochen.

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